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Datenschutz für Partnerbetriebe

Entwurf — vom Anwalt final zu prüfen. Die Einordnung als gemeinsame Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung muss die Kanzlei festlegen.

1. Wer verarbeitet was

weelie stellt die Plattform bereit und verarbeitet dabei Daten der Kundschaft (Kontakt, Fahrzeug, Auftrag, Zahlung). Der Partnerbetrieb erhält die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten.

2. Welche Daten der Betrieb erhält

  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kundschaft
  • Fahrzeugdaten einschließlich technischer Angaben aus dem Fahrzeugkatalog
  • Auftragsinhalt, Antworten auf die Aufnahmefragen, Termin
  • Nachrichten aus dem Chat zum Vorgang

3. Zweckbindung

Diese Daten dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden. Eine Verwendung für eigene Werbung, der Aufbau eigener Verteiler oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

4. Aufbewahrung

Der Partnerbetrieb löscht die Daten, sobald sie für den Auftrag und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr benötigt werden.

5. Sicherheit

Der Partnerbetrieb schützt Zugangsdaten und gibt sie nicht weiter. Mitarbeitende erhalten eigene Zugänge über die Team-Verwaltung.

6. Meldung von Vorfällen

Wird bekannt, dass Daten unbefugt offengelegt wurden, ist weelie unverzüglich zu informieren.

Stand: 7.8.2026