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Provisionsvereinbarung

Entwurf — vom Anwalt final zu prüfen.

1. Provisionssatz

Für jeden über weelie vermittelten und abgeschlossenen Auftrag beträgt die Provision 10 % des Bruttobetrags, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

2. Wann die Provision entsteht

Die Provision entsteht mit dem Abschluss des Auftrags — also nachdem die Kundschaft den Abhol-Code genannt hat. Für nicht zustande gekommene, stornierte oder nicht angetretene Aufträge fällt grundsätzlich keine Provision an.

3. Abrechnung

Die Provision wird bei der Auszahlung einbehalten. Der Partnerbetrieb sieht in seinem Konto je Auftrag: Bruttobetrag, Provision, Auszahlungsbetrag.

4. Storno und No-Show

  • Storno durch die Kundschaft: Fällt eine Storno-Gebühr an, wird sie zwischen Partnerbetrieb und weelie nach den in der Konfiguration hinterlegten Anteilen geteilt.
  • No-Show der Kundschaft: Es gilt die Regel „80 % für den Betrieb, 20 % für die Plattform" auf die No-Show-Gebühr.
  • Rettungsfenster: Innerhalb von 48 Stunden kann statt der Gebühr ein Nachholtermin vereinbart werden.

5. Keine weiteren Entgelte

Es fallen keine Grundgebühr, keine Einrichtungsgebühr und keine Gebühren für Profil, Fotos oder Sichtbarkeit an.

6. Änderung des Satzes

Eine Änderung des Provisionssatzes ist zustimmungspflichtig und wird mit einer Frist von 30 Tage angekündigt.

Stand: 7.8.2026