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Plattform-Richtlinien

Entwurf — vom Anwalt final zu prüfen.

1. Qualität

Leistungen werden fachgerecht und nach anerkanntem Stand der Technik erbracht. Beanstandungen werden zügig bearbeitet.

2. Reaktionszeiten

Anfragen sollen zeitnah beantwortet werden. Die eigene Antwortzeit ist im Partner-Cockpit sichtbar, zusammen mit dem anonymen Durchschnitt aller Betriebe. Eine dauerhaft schlechte Erreichbarkeit kann die Sichtbarkeit in der Suche verringern.

3. Zug-um-Zug-Prinzip

Ein Auftrag kann nur mit dem Abhol-Code der Kundschaft abgeschlossen werden. Der Code ist die Bestätigung, dass das Fahrzeug übergeben wurde — und der Auslöser der Auszahlung.

Wird der Code verweigert, obwohl die Leistung erbracht ist, kann der Betrieb dies innerhalb von 48 Stunden melden.

4. Termine und No-Show

  • Erscheint die Kundschaft nicht, kann nach einer Karenzzeit von 30 Minuten ein No-Show gemeldet werden.
  • Erscheint der Betrieb nicht, kann die Kundschaft dies melden; es gilt eine Widerspruchsfrist von 48 Stunden.
  • Kurzfristige Absagen durch den Betrieb (weniger als 24 Stunden vorher) können eine Entschädigung auslösen: 10 % des Auftragswerts, mindestens 10 €, höchstens 50 €.

5. Verbot der Plattform-Umgehung

Vermittelte Kundschaft darf nicht an der Plattform vorbei abgewickelt werden. Der Austausch von Telefonnummern oder Adressen im Chat mit dem Ziel, den Auftrag außerhalb abzuwickeln, ist unzulässig und wird technisch erkannt.

6. Zusatzpositionen

Nachträgliche Positionen brauchen die Zustimmung der Kundschaft. Höchstens 5 Positionen, je höchstens 500 € und zusammen höchstens 50 % des Auftragswerts. Ab 100 € ist eine Begründung erforderlich.

7. Bewertungen

Bewertungen sind nur nach abgeschlossenem Auftrag möglich. Der Betrieb kann öffentlich antworten und eine Bewertung zur Prüfung melden — das Ausblenden entscheidet ausschließlich weelie.

Der Versuch, Bewertungen zu erkaufen oder selbst zu erzeugen, führt zum Ausschluss.

8. Folgen von Verstößen

Verstöße werden mit Strikes bewertet. Ab 2 Strikes erfolgt eine Warnung, ab 4 die Entlistung. Strikes können auf Antrag erlassen werden.

Stand: 7.8.2026